Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Banca popolare di Cremona
Mehrwertsteuer - Inländische Abgaben - Regionale Steuer auf Produktionstätigkeiten
- EU-Kommission
Banca popolare di Cremona
Mehrwertsteuer - Inländische Abgaben - Regionale Steuer auf Produktionstätigkeiten
- EU-Kommission
Banca popolare di Cremona
Abgaben , Mehrwertsteuer
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Steuerrecht - GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KOMMT ZU DEM ERGEBNIS, DASS DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE EINER STEUER WIE DER ITALIENISCHEN "IRAP" ENTGEGENSTEHT
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-475/03
- EuGH, 21.10.2005 - C-475/03
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
- EuGH, 03.10.2006 - C-475/03
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (38)
- EuGH, 15.10.1980 - 145/79
Roquette / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
78 - Vgl. insbesondere die ersten drei Rechtssachen, in denen der Gerichtshof von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat: Urteile vom 5. Oktober 1980 in der Rechtssache 4/79 (Providence Agricole de la Champagne, Slg. 1980, 2823, Randnrn. 42 bis 46) und vom 15. Oktober 1980 in den Rechtssachen 109/79 (Maïseries de Beauce, Slg. 1980, 2883, Randnrn. 42 bis 46) und 145/79 (Roquette Frères, Slg. 1980, 2917, Randnrn. 50 bis 52).79 - Vgl. z. B. Urteile vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1, Randnrn. 26 bis 30) und vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-228/92 (Roquette Frères, Slg. 1994, I-1445, Randnrn.
- EuGH, 02.10.2003 - C-147/01
'Weber''s Wine World u.a.'
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
Und das Problem einer ungerechtfertigten Bereicherung durch die Erstattung einer Steuer, deren Belastung abgewälzt wurde, ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofes, zuletzt im Urteil Weber's Wine World(105), das in der Folge des EKW-Urteils steht, hinlänglich behandelt worden.100 - Vgl. z. B. Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-147/01 (Weber's Wine World, Slg. 2003, I-11365, Randnr. 93 und die dort zitierte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.04.1976 - 43/75
Defrenne / SABENA
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
82 - Vom ersten und bekanntesten Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnrn. 69 bis 75) bis zum vorerst jüngsten Urteil EKW (Randnrn. 57 bis 60).
- EuGH, 15.01.1986 - 41/84
Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
79 - Vgl. z. B. Urteile vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1, Randnrn. 26 bis 30) und vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-228/92 (Roquette Frères, Slg. 1994, I-1445, Randnrn. - EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
83 - Zum Beispiel Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889), das auch veranschaulicht, dass ernsthafte Schwierigkeiten nicht ausreichen, um eine zeitliche Beschränkung zu rechtfertigen: Nachdem der Gerichtshof in den Randnrn. - EuGH, 06.06.2000 - C-35/98
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
87 - Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Slg. 2000, I-4071). - EuGH, 19.10.1977 - 117/76
Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
81 - Urteile vom 19. Oktober 1977 in den verbundenen Rechtssachen 117/76 und 16/77 (Ruckdeschel, Slg. 1977, 1753) und in den verbundenen Rechtssachen 124/76 und 20/77 (Moulins Pont-à-Mousson, Slg. 1977, 1795). - EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
24 - Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (Slg. 2000, I-1157, insbesondere Randnrn. - EuGH, 10.01.2006 - C-402/03
Skov u.a. - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Haftung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
94 - Vgl. auch jüngst Urteil vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-402/03 (Skov, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 51). - EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
GIL Insurance u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-475/03
26 - Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-308/01 (Slg. 2004, I-4777, insbesondere Randnrn. - EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer …
- EuGH, 10.01.2006 - C-178/03
Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 304/2003 …
- EuGH, 11.09.2003 - C-445/00
DIE ÖKOPUNKTE-VERORDNUNG 2000 BLEIBT WIRKSAM MIT AUSNAHME DER BESTIMMUNG, MIT DER …
- EuGH, 08.06.1999 - C-338/97
Pelzl u.a.
- EuGH, 19.09.2002 - C-101/00
DER STEUERWERT FÜR DIE ERHEBUNG DER KRAFTFAHRZEUGSTEUER MUSS BEI EINGEFÜHRTEN …
- EuGH, 19.10.1977 - 124/76
Moulins Pont-à-Mousson / ONIC
- EuGH, 05.06.1973 - 81/72
Kommission / Rat
- EuGH, 17.09.1997 - C-130/96
Solisnor-Estaleiros Navais
- EuGH, 26.04.1994 - C-228/92
Roquette Frères / Hauptzollamt Geldern
- EuGH, 19.02.1998 - C-318/96
Eine Abgabe wie die Kammerumlage österreichischen Rechts, die von den Mitgliedern …
- EuGH, 29.06.1988 - 300/86
Van Landschoot / Mera
- EuGH, 17.09.1997 - C-347/95
UCAL
- EuGH, 03.07.1986 - 34/86
Rat / Parlament
- EuGH, 15.10.1980 - 4/79
Providence agricole de la Champagne
- EuGH, 16.01.2003 - C-265/01
Pansard u.a.
- EuGH, 15.10.1980 - 109/79
Maiseries de Beauce / ONIC
- EuGH, 03.03.1988 - 252/86
Bergandi / Directeur général des impôts
- EuGH, 31.03.1992 - C-200/90
Dansk Denkavit und Poulsen Trading / Skatteministeriet
- EuGH, 26.06.1997 - C-370/95
Careda
- EuGH, 08.07.1986 - 73/85
Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte
- EuGH, 19.03.1991 - C-109/90
Giant / Overijse
- EuGH, 13.07.1989 - 93/88
Wisselink u.a. / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 27.11.1985 - 295/84
Rousseau Wilmot / Organic
- EuGH, 17.09.1997 - C-28/96
Fricarnes
- EuGH, 16.12.1992 - C-208/91
Beaulande / Directeur des services fiscaux de Nantes
- EuGH, 07.05.1992 - C-347/90
Bozzi / Cassa Nazionale di Previdenza ed Assistenza a favore degli avvocati e dei …
- EuGH, 01.12.1993 - C-234/91
Kommission / Dänemark
- EuGH, 15.03.1989 - 317/86
Lambert u.a. / Directeur des services fiscaux de l'Orne u.a.
- BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09
Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz
Dieses seltene und nur ausnahmsweise anzunehmende Ergebnis wird von der Rspr. des EuGH anerkannt (vgl. 16. Juli 2009 - C-12/08 - [Mono Car Styling] Rn. 61, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 98/59 Nr. 2; 26. Oktober 2006 - C-4/05 - [Güzeli] Rn. 36, Slg. 2006, I-10279; 4. Juli 2006 - C-212/04 - [Adeneler] Rn. 110, Slg. 2006, I-6057; 8. Oktober 1987 - Rechtssache 80/86 - [Kolpinghuis Nijmegen] Rn. 13, Slg. 1987, 3969; siehe auch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 14. März 2006 in der Sache - C-475/03 - [Banca Popolare di Cremona] Rn. 147). - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit …
Allerdings sei darauf hingewiesen, dass auch der Europäische Gerichtshof die Wirkungen ungültiger Vorschriften (etwa in einer Verordnung der EG-Kommission) schon bis zum Erlass neuer Vorschriften aufrechterhalten (…vgl. Urt. v. 29.06.1988 - Rs. 300/86 -, EuGHE 1988, 3443 ) und in einer Konstellation, als eine Vorschrift (Verordnung des Rates) nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen ihrer Unvollständigkeit für ungültig befunden wurde, "schlicht" festgestellt hat, dass es Sache der zuständigen Organe sei, die zur Beseitigung der Unvereinbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen (…vgl. Urt. v. 19.10.1977, Rs. 117/76 und 16/77 , Slg. 1977, 1753 u. Rs. 124/76 und 20/77 , Slg. 1977, 1795; hierzu auch die Schlussanträge der Generalanwältin v. 14.03.2006 - Rs. C-475/03 - , Rn. 130 ff.). - VG Stuttgart, 18.08.2006 - 4 K 3025/06
VfB Stuttgart darf weiter für betandwin werben
Andererseits hat der Europäische Gerichtshof schon verschiedentlich entsprechende Übergangsregelungen getroffen (vgl. z.B. Urteil vom 30.05.2006 - C-317/04 und C-318/04 - sowie die zusammenfassende Darstellung im Schlussantrag der Generalanwältin vom 14.03.2006, Nr. 130 ff, im Verfahren C-475/03, in dem es um die Frage geht, unter welchen Umständen und wie die Wirkungen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs zeitlich beschränkt werden können).Die Kammer hat aber erhebliche Bedenken dagegen, dass Gerichte der Mitgliedsstaaten Voraussetzungen und Dauer einer europarechtlichen Übergangsregelung jeweils - und möglicherweise unterschiedlich - im Einzelfall festlegen (ebenso die 4. Kammer des beschließenden Gerichts im Beschluss vom 17.07.2006; VG Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 L 384/06 - VG Minden, Beschluss vom 26.06.2006 - 3 L 249/06 - vgl. auch den zitierten Schlussantrag der Generalanwältin vom 14.03.2006 - C-475/03 -, Nr. 150, der fordert, dass der EuGH jede Entscheidung über die Beschränkung der zeitlichen Wirkung eines seiner Urteile als Einzelfallentscheidung in Ansehung der jeweiligen Umstände zu treffen habe).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ausdrücklich nicht mit dem Gewicht der Interessen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit befasst und insofern auch nicht geprüft, ob die für eine unterstellt zulässige Übergangsregelung erforderliche schwerwiegende Gefahr (vgl. den Schlussantrag der Generalanwältin vom 14.03.2006, a.a.O., Nr. 153) in einer den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 13.11.2003 - C-42/02 - (-Lindman-, Slg. 2003, 1-13519) genügenden Weise dargelegt worden ist.
- VG Stuttgart, 27.07.2006 - 18 K 2636/06
Staatliches Glückspielmonopol; europäische Recht; Interessenabwägung zugunsten …
Andererseits hat der Europäische Gerichtshof schon verschiedentlich entsprechende Übergangsregelungen getroffen (vgl. z.B. Urteil vom 30.05.2006 - C-317/04 und C-318/04 - sowie die zusammenfassende Darstellung im Schlussantrag der Generalstaatsanwältin vom 14.03.2006, Nr. 130 ff, im Verfahren C-475/03, in dem es um die Frage geht, unter welchen Umständen und wie die Wirkungen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs zeitlich beschränkt werden können).Die Kammer hat aber erhebliche Bedenken dagegen, dass Gerichte der Mitgliedsstaaten Voraussetzungen und Dauer einer europarechtlichen Übergangsregelung jeweils - und möglicherweise unterschiedlich - im Einzelfall festlegen (ebenso die 4. Kammer des beschließenden Gerichts im Beschluss vom 17.07.2006; VG Arnsberg, Beschluss vom 23.05.2006 - 1 L 384/06 - VG Minden, Beschluss vom 26.06.2006 - 3 L 249/06 - vgl. auch den zitierten Schlussantrag der Generalanwältin vom 14.03.2006 - C-475/03 -, Nr. 150, der fordert, dass der EuGH jede Entscheidung über die Beschränkung der zeitlichen Wirkung eines seiner Urteile als Einzelfallentscheidung in Ansehung der jeweiligen Umstände zu treffen habe).
Das Bundesverfassungsgericht hat sich ausdrücklich nicht mit dem Gewicht der Interessen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit befasst und insofern auch nicht geprüft, ob die für eine unterstellt zulässige Übergangsregelung erforderliche schwerwiegende Gefahr (vgl. den Schlussantrag der Generalanwältin vom 14.03.2006, aaO, Nr. 153) in einer den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 13.11.2003 - C-42/02 - (-Lindman-, Slg. 2003, I-13519) genügenden Weise dargelegt worden ist.
- OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06
Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich
So hat auch die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 14.3.2006 in der Rechtssache C-475/03 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausspruch, dass eine nationale Vorschrift ungültig sei, nur vom zuständigen nationalen Gericht und gegebenenfalls mit Wirkung ab einem von ihm selbst oder kraft nationalen Rechts bestimmten Zeitpunkt getroffen werden könne (RdNr. 147 f., zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 12.07.2007 - 3 BS 223/06
Vermittlung von Sportwetten ohne Genehmigung kann untersagt werden
So hat auch die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 14.3.2006 in der Rechtssache C-475/03 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausspruch, dass eine nationale Vorschrift ungültig sei, nur vom zuständigen nationalen Gericht und gegebenenfalls mit Wirkung ab einem von ihm selbst oder kraft nationalen Rechts bestimmten Zeitpunkt getroffen werden könne (RdNr. 147 f., zitiert nach juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.10.2006 - 6 S 1765/06
Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Oddsetwetten an Anbieter, die nicht …
In diesem Zusammenhang sei allerdings darauf hingewiesen, dass auch der Europäische Gerichtshof die Wirkungen ungültiger Vorschriften (etwa in einer Verordnung der EG-Kommission) schon bis zum Erlass neuer Vorschriften aufrechterhalten (…vgl. Urt. v. 29.06.1988 - Rs. 300/86 -, EuGHE 1988, 3443 ) und in einer Konstellation, als eine Vorschrift (Verordnung des Rates) nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen ihrer Unvollständigkeit für ungültig befunden wurde, "schlicht" festgestellt hat, dass es Sache der zuständigen Organe sei, die zur Beseitigung der Unvereinbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen (…vgl. Urt. v. 19.10.1977, Rs. 117/76 und 16/77 , Slg. 1977, 1753 u. Rs. 124/76 und 20/77 , Slg. 1977, 1795; hierzu auch die Schlussanträge der Generalanwältin v. 14.03.2006 - Rs. C-475/03 - , Rn. 130 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die …
4 - Zu dieser allgemein anerkannten Unterscheidung zwischen direkten und indirekten Steuern vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 14. März 2006, Banca popolare di Cremona (C-475/03, Slg. 2006, I-9373, Nrn. 54 und 55). - VG Stuttgart, 06.11.2006 - 18 K 3417/06
Vorläufiger Rechtsschutz gegen das Verbot der Vermittlung von Sportwetten
In diesem Zusammenhang sei allerdings darauf hingewiesen, dass auch der Europäische Gerichtshof die Wirkungen ungültiger Vorschriften (etwa in einer Verordnung der EG-Kommission) schon bis zum Erlass neuer Vorschriften aufrecht erhalten hat (…vgl. Urt. v. 29.06.1988 - Rs. 300/86 -, EuGHE 1988, 3443 ) und in einer Konstellation, als eine Vorschrift (Verordnung des Rates) nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen ihrer Unvollständigkeit für ungültig befunden wurde, "schlicht" festgestellt hat, dass es Sache der zuständigen Organe sei, die zur Beseitigung der Unvereinbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu treffen (…vgl. Urt. v. 19.10.1977, Rs. 117/76 und 16/77 , Slg. 1977, 1753 und Slg. 124/76 und 20/77 , Slg. 1977, 1795; hierzu auch die Schlussanträge der Generalanwältin vom 14.03.2006 - Rs. C-475/03 - RdNr. 130 ff.).